Regelung der Stundenerhöhungen in der Vorsortierung verlängert

Dienstanweisung bzgl. Erhöhung der Wochenstunden bei regelmäßigen Mehrleistungen bis 30. Juni 2020 verlängert!

Nachdem die FCG den damaligen Vorstandsdirektor Walter Hitziger davon überzeugen konnte, dass es nicht nur unfair sondern auch möglicherweise gesetzeswidrig sei viele MitarbeiterInnen ständig Mehrleistungen machen zu lassen und ihnen mitunter nur einen 12 Stunden Vertrag anzubieten, wurde die Dienstanweisung erlassen, dass bis 31. März 2020 die Verträge auf den tatsächlichen Durchschnitt der geleisteten Mehrleistungen anzuheben sei.

Diese Vereinbarung galt bis 31. März 2020. Nunmehr ist es durch unsere Intervention gelungen, diese Dienstanweisung auf Erhöhung des Stundenausmaßes bis 30. Juni 2020 zu verlängern. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die neuen Mehrleistungen evaluiert und die Verträge auf die neuen Werte angepasst.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
FCG – weil es dazu keine Alternative gibt!

Freundekonto99

FREUNDEKONTO99: DAS KOSTENGÜNSTIGE KONTO
FÜR FAMILIE UND FREUNDE

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ist unsere bank99 erfolgreich gestartet. Bereits über 13.000 KundInnen haben ein Konto eröffnet, darunter viele Kolleginnen und Kollegen die ein miterarbeiterkonto99 eröffnet haben.
Selbstverständlich gehen auch hier die FCGler mit guten Beispiel voran, schließlich können sich die Konditionen, welche zwischen Unternehmen und Personalvertretung vereinbart wurden, sehen lassen.

Jeder der Bereits ein Mitarbeiterkonto eröffnet hat, kann bis zu 5 Freunde/Familie nennen, welche ein sehr attraktives „Freundekonto99“ machen können. Bei unserem freundekonto99 ist beispielweise die Kontoführung für ein Jahr kostenlos, auch danach zahlen Ihre Freunde und Familie nur die Hälfte.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Postsozial- Angehörigenbestätigung- fair.reisen

Information von post.sozial:

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir freuen uns, Sie ab 29. Mai 2020 wieder in einer unserer fair.reisen Destinationen begrüßen zu dürfen!

Ein wenig Abwechslung, eine kleine Ortsveränderung, ein wenig raus in die Natur und schöne Stunden mit der Familie verbringen, danach sehnen sich vermutlich sehr viele von uns.

Umso mehr freut es uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie ab 29.05.2020 zu Ihren post.sozial Reisen bis zu 9 weitere Familienmitglieder als Ihre Begleitpersonen mitnehmen dürfen.
Konkret bedeutet das, dass Sie uns das Formular „Angehörigen-Bestätigung“ übermitteln und uns jene Begleitpersonen bekannt geben, die Sie künftig zu Ihren Reisen bei post.sozial begleiten können.
Als Angehörige gelten Ihre PartnerIn (Ehe/Lebensgemeinschaft), eigene Kinder, Schwiegertochter/-sohn, Ur-/Groß-/Eltern, Enkelkinder, Schwiegereltern, eigene Geschwister, Schwager/Schwägerin (EhepartnerIn der eigenen Geschwister), Nichte/Neffe (Kinder der eigenen Geschwister).
Sobald wir dieses Formular von Ihnen erhalten haben, können Sie diese Personen zu Ihren kommenden fair.reisen mitnehmen. Bei der Reservierung mit dem Reservierungsbogen oder im Onlinebuchungstool geben Sie diese als Ihre Begleitpersonen an.

Für Reisebuchungen, die über Ihre Kernfamilie (=PartnerIn sowie Kinder für die Sie Familienbeihilfe erhalten) hinaus gehen, werden unsere regulären Standardpreise oder Packagespreise verrechnet.
Selbstverständlich kann jede/r Anspruchsberechtigte/r weiterhin, wenn er/sie mit einer Begleitperson sowie Kinder des/der Anspruchsberechtigten bis maximal 17,9 Jahren bzw. solange Familienbeihilfe bezogen wird, bei Angeboten mit %-Zeichen die „Rabattierung nach einkommensabhängige Zimmerpreisrabatte“ in Anspruch nehmen.

In diesem Sinne freuen wir uns, Sie und Ihre erweiterte Familie bald in einer unserer fair.reisen Destinationen empfangen zu dürfen und freuen uns auf Ihre Reservierung!

AngehörigenBestätigung_29042020-ausfüllbar

http://www.postsozial.at

Gehaltsverhandlungen starten am 6. Mai

Anlässlich der am 6. Mai beginnenden KV- Verhandlungen haben wir dem Postvorstand heute einen umfassenden Forderungskatalog vorgelegt. Dieser umfasst allgemeine gehaltsrechtliche Forderungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie einige rahmenrechtliche Forderungen für unsere KV- Neu KollegInnen. Ergänzt wird das Forderungspaket durch eine Reihe von Zusatzforderungen.

Gehaltsrechtliche Forderungen:
Eine deutliche Erhöhung über der Inflationsrate aller KV- und IST- Gehälter und Löhne, der Lehrlingsentschädigung, der dynamisierten Nebengebühren und Zulagen für alle Bediensteten der Österreichischen Post AG und aller Tochterunternehmen.

Für die Berechnung der Inflation wird als Basis der Durchschnitt der publizierten letzten 12 Monate (April 2019 bis März 2020) herangezogen. Weiters ist die gute wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens Post AG im Jahr 2019 zu berücksichtigen.
Der Gehaltsabschluss soll für 12 Monate und so rechtzeitig erfolgen, dass eine Auszahlung der erhöhten Gehälter mit 1. Juli 2020 gesichert ist.

Rahmenrechtliche Forderungen für KV-Neu MitarbeiterInnen:

-Verbesserungen im Rahmenrecht (Aufnahme des Kinderförderprogramms in den KV, Paketstückgeld, Schichtdienstzulage, Videocodierzulage, Nachtdienstgeld, Zulage für erschwerten Dienst in den VZ Brief und Paket)
-Erhöhter Urlaubsanspruch für begünstigt Behinderte KV-Neu-MA
-Wahlmöglichkeit über die Art der Überstundenabgeltung (Geld oder Freizeit)

Weitere Forderungen:

-Anerkennung der bezahlten Pause als Dienstzeit
-Erhöhung des Nachtdienstgeldes für alle Mitarbeitergruppen
-Erhöhung des Lenkertaggeldes
-Mehrleistungszuschlag für DO-Angestellte
-Vertragsanpassungen für MitarbeiterInnen in der Vorsortierung
-Ernennungen von allen Beamten mit den Voraussetzungen lt. BDG 1979
-Einrichtung von Arbeitsgruppen zu den Themen: „Zukünftige Arbeitszeiten im Zeichen der Digitalisierung“ und „Altersgerechte Arbeitsplätze“

Das Verhandlungsteam:

Helmut KÖSTINGER       Martin PALENSKY       Manfred WIEDNER

Richard KÖHLER                   Andreas SCHIEDER             Romanus FENNES

Virtueller „Tag der Arbeit“ wegen CoV

Im Zeichen der Coronavirus- Pandemie und des dadurch ausgelösten Rekordstands an Arbeitslosen wird heute der 1. Mai begannen. Die Ausgangsbeschränkungen sind ab diesem Tag gelockert, aber auf große Aufmärsche und Veranstaltungen wird verzichtet. Alle Parteien haben im großen und ganzen die Kundgebungen ins Internet verlegt.

Gleich am 4. Mai im jetzt angesetzten Sonderbundesrat, wo es auch um die Freistellung der Risikogruppen in der Post und anderer Berufsgruppen (CoVid19) geht, werden wir sehen ob alle Parteien es gut mit uns meinen. Manche glauben, dass FPÖ und SPÖ ihre Mehrheit im Bundesrat nutzen und gegen die vom Nationalrat beschlossenen CoV Gesetze stimmen,  was zu einer Verzögerung des Inkrafttreten dieser Gesetze führen wird. Wir werden jedenfalls berichten, da es große Auswirkungen auf Postler mit Vorerkrankungen und deren Freistellung haben kann.

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen einen schönen Feiertag!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.