Neujahrstreffen in Salzburg

Der neue gf. FCG Landesvorsitzende Franz-Xaver Hinterlechner hat am Samstag zum Neujahrstreffen geladen und kein Sitzplatz blieb frei.
Im „Plainer Ansitz“, bei strahlendem Sonnenschein und einem Blick über das schneebedeckte Salzburg, fanden sich das Zentralausschussmitglied Maria Klima, der AK Spitzenkandidat KR Johann Grünwald sowie die FCG Landesvorsitzenden a.D. Kurt Friedl und Gerd Lehmert ein.
In gemütlicher Runde wurden viele dienstliche Themen, wie die Gründung einer eigenständigen Bank und die Zusammenlegungen einiger Geschäftsfelder, diskutiert. Der Generationsunterschied der Gäste sorgte für einen regen Austausch untereinander, welcher zu vielen neue Ideen anregte.

Das Team des Zentralausschusses wünscht dem neuen FCG Landesvorsitzenden viel Erfolg und hat ihm natürlich seine uneingeschränkte Unterstützung zugesagt.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Bezahlte Pause! Endlich sind die ersten Überweisungen angekommen.

Ja es war ein jahrelanger Kampf vor vielen Gerichten, den die Kolleginnen und Kollegen führen mussten, um zu ihrem Recht zu kommen. Die vielen Winkelzüge der Advokaten der Post und das Ausreizen sämtlicher Instanzen bis zum Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof und des Europäischen Gerichtshofes haben die Verfahren immer wieder in die Länge gezogen.    

Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam, aber sie mahlen. Alle Bescheide des Personalamtes bzgl. der Abberufung vom Zustellarbeitsplatz sind aufgehoben worden, die Kolleginnen und Kollegen müssen wieder ihren angestammten Arbeitsplatz erhalten und bekommen, wie in der Anlage ersichtlich, auch die 30-minütige bezahlte Pause als Überstunden nachbezahlt. Und sie müssen ab sofort jeden Tag eine halbe Überstunde für die bezahlte Pause bezahlt bekommen.

Aber was ist mit all jenen, die in einem rechtswidrigen Vertrag auf ihre Pause verzichten mussten? Auch sie (auch im Filialnetz usw.) arbeiten nach gültiger Rechtsprechung jeden Tag eine halbe Stunde zu viel und bekommen auch nichts bezahlt.

Und was macht der Vorsitzende des Zentralausschusses Köstinger, der ja auf diese Pause für alle verzichtet hat? Anscheinend nichts! Aber wir werden nicht müde werden, ihn daran zu erinnern, dass er vor den Wahlen allen Kolleginnen und Kollegen die Umsetzung der bezahlten Pause versprochen hat.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.   

 

 

„Postler helfen Postler“ – konnte auch heuer wieder Freude schenken.

Einer jener Mitarbeiter, welcher von „Postler helfen Postler“ eine Zuwendung bekam, ist Wolfgang Meschede, ein BZW Mitarbeiter mit harten Schicksalsschlägen. Seine Frau wie auch ihn hat eine schwere Krankheit ereilt. Beide bekamen die Diagnose Krebs. Die Arbeitsfähigkeit stark eingeschränkt und ein schulpflichtiges Kind muss noch versorgt werden. Was tun?
Seine mitfühlenden Kolleginnen und Kollegen meldeten ihn für die Aktion „Postler helfen Postler“ und schon wurde aus den eingegangenen Spenden etwas für den Mitarbeiter bereitgestellt.

Heute war es dann soweit, das Zentralausschuss-Mitglied Maria Klima, die Vorsitzende des BZW Christine Filippits und ihr Stellvertreter Günther Pichler übergaben das Kuvert, welches der Kollege mit sehr viel Dankbarkeit und schon fast Rührung entgegennahm. Schön war, dass es eine Überraschung war, denn Herr Meschede hatte bis zum Schluss nichts gewusst von der herzlichen Tat seiner Kolleginnen und Kollegen.

Das Team der FCG freut sich, wenn sie auf diesem Weg Freude schenken und Hilfe leisten kann. Bedanken möchten wir uns vor allem bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche für die Aktion gespendet haben. DANKESCHÖN!

Auch das ist eine Art
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Willkommen im Club, lieber Kurti!

Der langjährige Personalvertreter und Mitarbeiter der FCG, Kurt Cividino, hatte gestern seinen 50. Geburtstag.

Als Überraschung kamen 35 Kolleginnen und Kollegen sowie Freunde, um Kurt Cividino hoch leben zu lassen. Unter ihnen auch der Bundesvorsitzende der FCG Manfred Wiedner, der sich für den jahrelangen selbstlosen Einsatz für die Kollegenschaft in der Zustellbasis Hartberg herzlich bedankte.

Wir wünschen unserem Kurti weiterhin viel Lebensfreude, möge ihm sein Schmäh auch die nächsten 50 Jahre nicht ausgehen.

 

Schwungvoller Neujahrsauftakt in Kärnten

Es war ein Auftakt nach Maß! Das FCG-Team Kärnten, angeführt vom Vorsitzenden, Adam Krampf, mit seiner Stellvertreterin, Iris Trippold, haben zum Neujahrsauftakt geladen und nahezu alle sind gekommen. Vom Zentralausschuss in Wien sind Andreas Schieder und Maria Klima sowie Raimund Taschner nach Klagenfurt angereist um zum Sieg und damit zur FCG-Mehrheit in Kärnten bei den Personalvertretungswahlen zu gratulieren. Natürlich ist auch über die aktuellen Entwicklungen im Unternehmen wie neuer Bankpartner, Urteile zur gewonnen Pause und viele weitere Themen berichtet und diskutiert worden.

Auch die ehemaligen Führungsspitzen des Personalausschusses, Bernhard Koppitsch, und Richard Hohenwarter haben sich ein herzliches Stelldichein im Kreise der Kärntner FCG-Familie gegeben und so ist der Abend vergnügt mit zahlreichen interessanten Gesprächen und Inputs ausgeklungen.

Geschäftsführender Vorstand von Eurofedop in Wien

Im 1. Wiener Gemeindebezirk fand heute der geschäftsführende Vorstand von Eurofedop statt. 25 Kolleginnen und Kollegen aus ganz Europa sind der Einladung von Präsident Fritz Neugebauer gefolgt.

Neben der Aufarbeitung der Themen und Beschlüsse des abgelaufenen Jahres wurden natürlich auch die Arbeitsprogramme für 2019 diskutiert. Manfred Wiedner, als Präsident des europäischen Berufsrates für Post und Telekom rief dazu auf, die politische Sensibilität vor der Wahl zum Europäischen Parlament zu nützen, um für unsere Mitglieder positive Entscheidungen treffen zu können.

Nächster Termin am 23. und 24. Jänner 2019 in Brüssel auf Einladung von CESI. Auch bei diesen Termin wird Manfred Wiedner die Interessen der GPF vertreten, denn wir werden auch 2019,

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Parte Hofrat i. R. Wolfgang Martin Neumeier

Mit dem Ausdruck des tiefsten Bedauerns, teilen wir das Ausscheiden aus dem Leben von Hofrat i. R. Wolfgang Martin Neumeier mit. Er war ein Dienstrechtsprofi und auf seinem Gebiet ein Spezialist. Wir möchten uns auch aufrichtig für die vielen Jahre bedanken, in welchen er für die FCG im Personalausschuss Telekom Wien, NÖ und Bgld. tätig war.

Dienstzuteilung eines Beamten darf maximal 90 Tage dauern

Einmal mehr der Beweis, dass das Beamtendienstrecht vom Personalamt der Österreichischen Post AG immer wieder „gebogen“ wird. Wie in der unten stehenden Beantwortung des Bundeskanzleramtes (Bearbeiter wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht) einer Anfrage von Koll. Karl Kampfer ersichtlich, darf eine Dienstzuteilung eines Beamten höchstens für die Dauer von insgesamt 90 Tagen in einem Kalenderjahr ausgesprochen werden.

D.h. entgegen der Auslegung des Personalamtes der Österreichischen Post AG unterbricht bzw. verlängert nicht einmal ein 90 tägiger Krankenstand diese Zuteilung.

Wir bedanken uns bei Koll. Karl Kampfer für sein Engagement und werden auch weiterhin alle unterstützen die dazu beitragen, dass auch die Kolleginnen und Kollegen der Post zu ihrem Recht kommen.

Über die ersten vor Gericht erzwungenen Nachzahlungen der bezahlten Pause durch die Post AG im Dezember 2018 werden wir in einem gesondertem Schreiben berichten.  Auch zu diesem Recht der bezahlten Pause von 30 Minuten täglich, werden wir allen Kolleginnen und Kollegen verhelfen, denn wir werden auch 2019,

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Gesendet: Donnerstag, 3. Jänner 2019 08:50
An: ‚karl.kampfer@gmx.net‘ <karl.kampfer@gmx.net>
Betreff: Anfrage Beamtendienstrecht

Sehr geehrter Herr Kampfer,

zu Ihrer am 7. Dezember 2018 per E-Mail an die Abteilung III/A/1 sowie an das Bürgerservice des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport ergangenen Anfrage darf ich ausführen, dass eine Dienstzuteilung aus dienstlichen Gründen gemäß § 39 Abs. 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979 , BGBl. Nr. 333/1979, ohne schriftliche Zustimmung der Beamtin oder des Beamten höchstens für die Dauer von insgesamt 90 Tagen in einem Kalenderjahr ausgesprochen werden kann. Eine Verlängerung durch Erholungsurlaub oder Krankenstand ist daher bereits vom Gesetzeswortlaut (höchstens/insgesamt) nicht vorgesehen und auch nicht intendiert, da die Dienstzuteilung stets eine vorübergehende Maßnahme im Gegensatz zur Versetzung darstellt.

Eine über die 90 Tage hinausgehende Dienstzuteilung erfordert daher entweder die schriftliche Zustimmung der Beamtin oder des Beamten oder – bei fehlender Zustimmung – das Vorliegen eines der Gründe in § 39 Abs. 3 BDG 1979 (Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes oder zum Zwecke einer Ausbildung).

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXX
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
Sektion III – Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation
Abt. III/A/1 – Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht und Koordination Dienstrecht

Tel.: +43 1 716 06
Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien

www.bmoeds.gv.at

Sonderregelung für 27.12.2018 – 100 % Zustellung

Den MitarbeiterInnen, die am 27. Dezember 2018 einen „Vollzeit-Rayon“ bedient haben, wird von der tatsächlich erbrachten IST-Arbeitszeit 30 Minuten analog einer „Mitbesorgung“ bei der nächsten Abrechnung zur Auszahlung gebracht.

Die Dienstanweisung dazu wird in Kürze erlassen werden!

Deine FCG Personalvertretung