Homeoffice Gesetz noch im Jänner erwartet

Zahlreiche Beschäftigte erledigen seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie ihre Arbeit von zu Hause aus. Arbeitnehmer und Arbeitgeber warten seit Monaten auf eine gesetzliche Regelung, wie diese Arbeitsweise künftig steuerlich geltend gemacht werden kann. Der seit Montag amtierende ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher hat ein Regelwerk noch für diesen Monat in Aussicht gestellt. Es soll noch im Jänner eine Regelung kommen, sagte Kocher in Zeitungsinterviews heute.

Zur voraussichtlichen Ausgestaltung sagte er der Zeitung „heute“: „Deutschland ist hier ein Vorbild. Es soll einen Absetzbetrag geben.“ Zu konkreteren steuerrechtlichen Details gab es heute auf Anfrage im Arbeitsministerium in Wien ebenso wenig Angaben wie von Sozialpartnerseite, wo man sich zu Ergebnissen jüngster Verhandlungsrunden zur Verschwiegenheit verpflichtet hat.

In Deutschland wurde Mitte Dezember eine Steuerbegünstigung fürs Arbeiten von daheim im Bundestag auf den Weg gebracht. Laut Entwurf können Steuerpflichtige in Deutschland für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich daheim arbeiten, über eine Homeoffice-Pauschale fünf Euro steuerlich absetzen. Es gibt dabei aber einen Deckel: Diese Pauschale ist auf höchstens 600 Euro im Jahr begrenzt und soll in den Jahren 2020 und 2021 gewährt werden, wie aus den Presseerklärungen des deutschen Bundestages hervorgeht.

red, ORF.at/Agenturen